Im Trauerfall
Wenn ein Todesfall in der Wohnung eintritt, muss zunächst ein Arzt – nach Möglichkeit der Hausarzt – benachrichtigt werden. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Er stellt die Todesbescheinigung aus. Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein, so kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung der Bescheinigung. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie unser Institut benachrichtigen sollten.
Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen telefonisch unter (0 36 22) 66 906 zur Verfügung.