Notfall-Telefon 03622 66 906
Im Trauerfall
Im Todesfall

Wenn ein Todesfall in der Wohnung eintritt, muss zunächst ein Arzt – nach Möglichkeit der Hausarzt – benachrichtigt werden. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Er stellt die Todesbescheinigung aus. Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein, so kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung der Bescheinigung. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie unser Institut benachrichtigen sollten.

Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen telefonisch unter (0 36 22) 66 906 zur Verfügung.

Bestattungsfinanzierung

Als besonderen Bestattungsservice bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten, die Kosten für eine Bestattung in Raten zu begleichen. Für die Ratenzahlung können Sie mit uns eine Laufzeit zwischen drei und 24 Monaten vereinbaren. Über die Konditionen klären wir Sie gern in unserem Beratungsgespräch auf. Fragen Sie uns nach der Bestattungsfinanzierung. Details klären wir mit Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

Wir erledigen für Sie die notwendigen Formalitäten.

Wir beraten Sie im Hinblick auf die Bestattungsart.

Wir wählen mit Ihnen gemeinsam den passenden Sarg und ggf. die Urne

Wir organisieren für Sie die Trauerfeier und koordinieren die Termine.

Wir sorgen für eine angemessene und würdevolle Dekoration, für Trauergebinde und Blumenarrangements.

Wir schalten für Sie Traueranzeigen und geben ansprechend gestaltete Trauerdrucksachen in Auftrag.

Mit einer Bestattungsfinanzierung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Bestattung ganz nach Ihren Wünschen auszurichten.