Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir sind bemüht Ihnen das Meiste davon abzunehmen. Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat, füllt dieser den Totenschein aus. Danach muss der Sterbefall dem Standesamt am Sterbeort innerhalb von 24 Stunden angezeigt werden. Dies erledigen wir selbstverständlich für Sie.
Was erledigen wir für Sie?
- Standesamt (Beschaffung der Sterbeurkunden)
- Friedhofsamt (Terminabsprache, Grabstellen)
- Pfarramt (Terminabsprache)
- Krankenkasse (Abmeldung)
- Rentenversicherung (Abmeldung, Beantragung Rentenfortzahlung, als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente)
- Arbeitgeber (Benachrichtigung)
- Arbeitsamt (Abmeldung)
- Versorgungsamt (Abmeldung)
- Lebensversicherungen (Geltendmachung von Ansprüchen)
Unterlagen, die Sie bereithalten sollten
- Totenschein
- Personalausweis
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Sterbeurkunde und Heiratsurkunde (bei Verwitweten)
- Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Chipkarte der Krankenkasse
- letzter Rentenbescheid (Versicherungsnummer der Alters- und Witwenrente)
- Versicherungsunterlagen (bei Lebens- oder Sterbegeldversicherungen)